Die Einwilligung zum zahnärztlichen Eingriff erleichtert Ihnen das individuelle Gespräch mit den Erziehungsberechtigten Ihrer minderjährigen Patienten und sichert Sie rechtlich dahingehend ab, dass Sie Ihrer Aufklärungspflicht nachgekommen sind. Mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten wird dokumentiert, dass die Aufklärung erfolgt ist und die Erziehungsberechtigten mit dem zahnärztlichen Eingriff einverstanden sind. Die unterzeichnete Einwilligung wird in der Patientenkarteikarte archiviert und aufbewahrt.
Zur Behandlungseinwilligung bei minderjährigen Patienten
Rechtliche Sicherheit durch die Unterschrift des Erziehungsberechtigten